Gemäss BLV ist es Hundephysiotherapeuten ab dem 27.04.2020 unter Einhaltung der Hygienemassnahmen wieder erlaubt, Tiere zu therapieren. Dabei ist ein Schutzkonzept erforderlich.
Der Kontakt zu den Haltern sollte minimiert bzw. vermieden werden. Kann der Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden, müssen Hygienemasken auf beiden Seiten getragen werden.
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